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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN – PROFI BATTERIES (B2B)

Profi Batteries, geschäftsansässig in 7102 JL Winterswijk (Niederlande), Tinbergenstraat 36, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 71736549, verwendet die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Bedingungen gelten folgende Begriffe:

1.1 Profi Batteries: das Unternehmen, das gewerbsmäßig (Traktions-)Akkus/Batterien (neu und/oder regeneriert), Ladegeräte und zugehörige Produkte liefert sowie Dienstleistungen wie Regenerierung, Revision/Überholung, Wartung und damit zusammenhängende Arbeiten erbringt.

1.2 Auftraggeber / Vertragspartner: die (juristische) Person, die mit Profi Batteries einen Vertrag abschließt oder ein Angebot anfordert bzw. erhält.

1.3 Angebot: jedes Angebot/Offerte von Profi Batteries über den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.

1.4 Vertrag: jede Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen) zwischen Profi Batteries und dem Auftraggeber, einschließlich Änderungen/Ergänzungen sowie aller (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung.

1.5 Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der über ein von Profi Batteries organisiertes elektronisches System für Verkauf und Fernkommunikation zustande kommt.

1.6 Produkte: alle Sachen, die Gegenstand des Vertrages sind.

1.7 Dienstleistungen/Arbeiten: insbesondere Regenerierung, Revision/Überholung, Reparatur, Wartung, Inspektion, Messung, (De-)Montage, Logistik sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.8 Mehrarbeit/Mehrleistung: alle Lieferungen/Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, jedoch vom Auftraggeber zusätzlich verlangt werden oder zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind.

1.9 Preise: der vereinbarte Preis gemäß Auftragsbestätigung/Angebot (zzgl. etwaiger Neben-/Zusatzkosten, sofern nicht anders angegeben).

1.10 Regenerierung: Maßnahmen zur Leistungsverbesserung/-wiederherstellung einer Batterie, z.B. durch Testen, Ausgleichs-/Equalize-Ladung, Balancieren und/oder andere (elektro-)technische Handlungen, mit dem Ziel der Kapazitätsverbesserung und Lebensdauerverlängerung, ohne dass damit ein vollständiger Austausch aller Verschleiß- oder Schwachteile beabsichtigt oder garantiert ist, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart.

1.11 (Komplett-)Revision / Komplettüberholung: die vollständige Überholung einer Batterie(anlage), darunter fällt insbesondere der Austausch aller verschlissenen, geschwächten oder defekten Komponenten, wie von Profi Batteries anhand von Inspektion, Messungen und Testergebnissen festgestellt, sowie die Durchführung der notwendigen Arbeiten, um die Batterie wieder in einen ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu versetzen – im Rahmen der technischen Machbarkeit und wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit.


Artikel 2 – Geltungsbereich

2.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag mit Profi Batteries, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.

2.2 Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen.

2.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam/nichtig oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem Zweck möglichst nahekommt.

2.5 Verträge werden ausschließlich zwischen professionellen Parteien (B2B) geschlossen.


Artikel 3 – Angebote/Vertragsschluss

3.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.

3.2 Angebote basieren auf Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit.

3.3 Angebote gelten einen (1) Monat ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.

3.4 Offensichtliche Schreib-/Rechenfehler binden Profi Batteries nicht.

3.5 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Offerte/Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Auftragserteilung zustande. Verlangt Profi Batteries eine Vorauszahlung, kommt der Vertrag – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – erst mit deren Eingang zustande.

3.6 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Profi Batteries nicht übertragen werden.

3.7 Alles, was nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist, gilt als Mehrarbeit und wird gesondert berechnet.


Artikel 4 – Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und exklusive Neben-/Zusatzkosten (z.B. Transport, Verpackung, Administration), sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Umsatzsteuer und öffentliche Abgaben werden gesondert ausgewiesen bzw. gelten als enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

4.2 Profi Batteries ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn kostenbestimmende Faktoren sich ändern, soweit gesetzlich zulässig und/oder im Vertrag vorgesehen.


Artikel 5 – Ausführung, Lieferung, Fristen

5.1 Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht schriftlich als verbindlich vereinbart.

5.2 Bei Fristüberschreitung muss der Auftraggeber Profi Batteries schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.

5.3 Lieferung erfolgt gemäß Vereinbarung (Lieferadresse = Rechnungsadresse, sofern nicht anders vereinbart). Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Produkte zur Verfügung gestellt werden.

5.4 Nimmt der Auftraggeber nicht ab/ verweigert die Annahme/ ist nachlässig, ist Profi Batteries berechtigt, Lagerung und erneute Zustellung auf Kosten und Risiko des Auftraggebers vorzunehmen.

5.5 Profi Batteries bestimmt Transport und Verpackung, sofern nicht anders vereinbart.

5.6 Bei Abruflieferung ohne Abruffristen kann Profi Batteries nach drei (3) Monaten zur Benennung einer Abruffrist auffordern; bei Ausbleiben ist Profi Batteries zur Auflösung (Kündigung/ Rücktritt/ Aufhebung) und Schadensersatz berechtigt.


Artikel 6 – Pflichten von Profi Batteries

6.1 Profi Batteries liefert entsprechend dem Vertrag und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Profi Batteries weist den Auftraggeber auf offensichtliche Fehler in der Bestellung hin, sofern sie diese kennt oder kennen muss.


Artikel 7 – Zahlung, Verzugszinsen, Inkasso und Kosten

7.1 Zahlung hat spätestens zum vereinbarten Termin zu erfolgen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

7.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Profi Batteries ist berechtigt, die Ausführung auszusetzen und dadurch entstehende Kosten zu berechnen.

7.3 Ab Verzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat, oder – sofern höher – den gesetzlichen (Handels-)Verzugszins, jeweils auf den gesamten offenen Betrag.

7.4 Profi Batteries wird eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen versenden. Nach Ablauf dieser Frist schuldet der Auftraggeber außergerichtliche Inkassokosten.

7.5 Beitreibungs- und Inkassokosten (Inkassobüro / externe Kosten)
a) Sämtliche Kosten, die Profi Batteries zur Beitreibung ihrer Forderungen entstehen, trägt der Auftraggeber, einschließlich außergerichtlicher Inkassokosten, Kosten eines beauftragten Inkassobüros, Gerichtsvollzieherkosten, Sicherungs-/Vollstreckungskosten, Prozesskosten, Übersetzungskosten, Ermittlungskosten sowie – soweit gesetzlich zulässig – der (vollen) Kosten anwaltlicher Rechtsverfolgung.
b) Die außergerichtlichen Inkassokosten werden nach dem niederländischen „Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten (BIK)“ berechnet, sofern Profi Batteries nicht nachweislich höhere, angemessene und notwendige (externe) Beitreibungskosten entstanden sind; in diesem Fall hat der Auftraggeber auch diese höheren Kosten zu ersetzen.
c) Sobald Profi Batteries die Forderung an einen Dritten (Inkassobüro/Anwalt/Gerichtsvollzieher) zur Einziehung übergibt, hat der Auftraggeber die von Profi Batteries an diesen Dritten geschuldeten, angemessenen Kosten zu erstatten.

7.6 Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf die älteste Hauptforderung angerechnet.

7.7 Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen; danach erlöschen diesbezügliche Rechte.

7.8 Eine Reklamation entbindet nicht von Zahlungspflichten.

7.9 Revision/Regenerierung: keine Herausgabe vor vollständiger Zahlung
Bei Arbeiten der Revision/Regenerierung wird die Batterie erst nach vollständigem Zahlungseingang freigegeben, versendet oder zurücktransportiert, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.


Artikel 8 – Aussetzung, Auflösung, Verzug

8.1 Profi Batteries ist berechtigt, Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommt, Sicherheiten ausbleiben oder Umstände auf ein erhöhtes Zahlungsrisiko hinweisen.

8.2 Bei Auflösung werden alle Forderungen sofort fällig.

8.3 Bei Aussetzung/Auflösung schuldet Profi Batteries keine Schadensersatzleistung.

8.4 Der Auftraggeber befindet sich im Verzug, wenn er Verpflichtungen nicht (fristgerecht) erfüllt oder nach schriftlicher Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht vollständig nachkommt.


Artikel 9 – Höhere Gewalt

9.1 Profi Batteries ist bei höherer Gewalt nicht zur Leistung verpflichtet (u.a. Pandemie, Streik, Krieg, Störungen, Transportverzug, Behördenmaßnahmen, Lieferantenprobleme).

9.2 Während höherer Gewalt ist Profi Batteries zur Aussetzung berechtigt; dauert die höhere Gewalt länger als sechs (6) Monate, sind beide Parteien zur Auflösung berechtigt.


Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt und Pfandrechte

10.1 Sämtliche gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Profi Batteries, bis der Auftraggeber sämtliche Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.

10.2 Profi Batteries begründet durch diese Bedingungen ein Faustpfand an von ihr gelieferten Waren, soweit das Eigentum noch nicht übertragen wurde.

10.3 Der Auftraggeber darf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkte nicht verpfänden oder belasten.

10.4 Bei Zahlungsverzug ist Profi Batteries berechtigt, Waren zurückzunehmen; der Auftraggeber gewährt Zugang zu Gelände/Gebäuden zur Inspektion und Rücknahme.

10.5 Nach Rücknahme wird der Marktwert gutgeschrieben, niemals höher als der ursprüngliche Kaufpreis abzüglich Rücknahmekosten.


Artikel 11 – Gewährleistung, Reklamationen, Verjährung

11.1 Gewährleistung gemäß Vertrag/Bedingungen; bei Nutzung außerhalb der Niederlande kann Profi Batteries abweichende Bedingungen stellen.

11.2 Gewährleistungsfristen gemäß Vereinbarung (z.B. Traktionsbatterien 2 Jahre, etc.).

11.3 Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch, falscher Lagerung/Wartung, nicht autorisierten Änderungen etc.

11.4 Reklamationen sichtbarer Mängel: unverzüglich schriftlich; nicht sichtbarer Mängel: binnen drei (3) Tagen nach Feststellung, spätestens drei (3) Monate nach Lieferung (Ausschlussfrist).


Artikel 12 – Haftung

12.1 Profi Batteries haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit.

12.2 Die Haftung ist beschränkt auf maximal den vereinbarten Preis (exkl. MwSt.) und in jedem Fall auf die Versicherungsleistung, sofern anwendbar.

12.3 Keine Haftung für mittelbare Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn etc.).

12.4 Schadensanzeigen sind binnen drei (3) Monaten nach Entstehung schriftlich zu melden, andernfalls erlöschen Ansprüche.


Artikel 13 – Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

13.1 Profi Batteries und Auftraggeber behandeln vertrauliche Informationen geheim.

13.2 Personenbezogene Daten werden gemäß geltendem Datenschutzrecht (DSGVO) verarbeitet.


Artikel 14 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt niederländisches Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das zuständige Gericht im Gerichtsbezirk des Sitzes von Profi Batteries, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

14.3 Ansprüche verfallen spätestens ein (1) Jahr nach Ausführungsdatum, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.


Artikel 15 – Revisions-/Regenerierungsarbeiten, Sicherheit, Lagerung

15.1 Der Auftraggeber hat vorab vollständige und richtige Informationen über technischen Zustand, Schäden und Risiken der gelieferten Batterie bereitzustellen.

15.2 Stellt sich bei Eingang heraus, dass ein Sicherheitsrisiko besteht oder der Zustand von den Angaben abweicht, ist Profi Batteries berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, Kosten weiterzubelasten oder die Arbeiten abzulehnen.

15.3 Wird eine Batterie/überholte Batterie nicht rechtzeitig abgeholt oder ist Versand/Rücktransport durch Verschulden des Auftraggebers nicht möglich, ist Profi Batteries berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.

15.4 Lagerkostentarif Batterien
a) Lagerkosten betragen € 1,25 pro Tag pro Palette (zzgl. MwSt.), sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
b) Lagerkosten laufen ab dem ersten Tag, an dem der Auftraggeber mit Zahlung und/oder Abnahme in Verzug ist bzw. ab dem Tag, an dem die Batterie (fertig) zur Abholung/Rücksendung bereitsteht, aber durch Verschulden des Auftraggebers nicht abgewickelt werden kann (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt).
c) Profi Batteries ist berechtigt, nachweislich höhere Kosten zu berechnen, wenn Lagerung besondere Sicherheitsmaßnahmen, zusätzlichen Platz, Versicherung oder Handling erfordert.

15.5 Als Notfälle/höhere Gewalt im Rahmen von Revisionsarbeiten gelten u.a. Brand/Explosion/Vorfälle mit Gefahrstoffen, unsichere Batterien, Transportprobleme, Störungen von Maschinen/IT/Energie, Personalmangel sowie Sicherheitsrestriktionen.

15.6 Profi Batteries kann Arbeiten aussetzen und Planung anpassen, ohne Haftung für Folgeschäden.

15.7 Regenerierung vs. (Komplett-)Revision – Leistungsumfang
a) Regenerierung dient dem Leistungs-/Kapazitätsverbesserungsziel und beinhaltet keinen vollständigen Austausch aller Komponenten, sofern nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart.
b) (Komplett-)Revision umfasst den Austausch aller verschlissenen, geschwächten oder defekten Komponenten, wie von Profi Batteries anhand von Inspektion, Messung und Testergebnissen festgestellt. Komponenten, die nach Einschätzung von Profi Batteries noch innerhalb normaler Toleranzen funktionieren, unterliegen keiner zwingenden Ersetzung.
c) Ergibt sich während der Arbeiten, dass zusätzliche Ersetzungen aus Sicherheits-/technischen Gründen erforderlich sind oder eine vollständige Revision wirtschaftlich/technisch unzumutbar ist, darf Profi Batteries die Arbeiten aussetzen und ein angepasstes Angebot unterbreiten. Ausführung erfolgt nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.


Artikel 16 – Zurückbehaltungsrecht und Verwertung/Recycling bei Zahlungsverzug (Batterien vor Ort)

16.1 Gibt der Auftraggeber eine Batterie/ein Akkupaket an Profi Batteries (z.B. zur Revision/Regenerierung/Prüfung/Rücklauf-Logistik), ist Profi Batteries berechtigt, diese zurückzubehalten, bis alle geschuldeten Beträge (Hauptforderung, Zinsen, Inkasso-, Lager-, Handling-, Sicherheits- und Transportkosten) vollständig bezahlt sind.

16.2 Ab dem Zeitpunkt, ab dem Zahlung ausbleibt und/oder Abnahme/Rücktransport durch Verschulden des Auftraggebers verhindert wird, darf Profi Batteries sämtliche angemessenen Kosten (inkl. Lagerung gemäß Art. 15.4) berechnen.

16.3 Zahlt der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung nicht binnen vierzehn (14) Tagen vollständig und/oder nimmt die Batterie nicht ab (falls anwendbar), ist Profi Batteries berechtigt, eine letzte Zahlungsaufforderung mit weiterer Frist von vierzehn (14) Tagen zu senden, unter Ankündigung der Verwertung/Verarbeitung.

16.4 Nach Ablauf der Frist gemäß Art. 16.3 ist Profi Batteries berechtigt, die Batterie nach eigener Wahl:
(i) recyceln/verarbeiten zu lassen (einschließlich Demontage),
(ii) zu verkaufen,
(iii) anderweitig zu verwerten/zu veräußern,
oder über einen anerkannten Entsorger abführen zu lassen. Profi Batteries ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die Batterie weiter aufzubewahren oder zurückzugeben.

16.5 Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Art. 16.4 (Recycling-/Verarbeitungskosten, Entsorgungsbeiträge, Transport, Demontage, Verwiegung, Administration sowie Lagerung bis zur Verwertung) trägt der Auftraggeber. Profi Batteries ist berechtigt, etwaige Erlöse mit ihren Forderungen zu verrechnen. Ein etwaiger Überschuss zugunsten des Auftraggebers wird – nach Verrechnung – ausgezahlt.

16.6 Profi Batteries wird, soweit angemessen, den Zustand dokumentieren (z.B. Fotos/Verwiegung/Entsorgungsnachweis). Der Auftraggeber akzeptiert, dass bei notwendiger Demontage/Verarbeitung die Erhaltung einzelner Teile nicht gewährleistet werden kann.

16.7 Der Auftraggeber stellt Profi Batteries von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Eigentum/Zurückbehaltung/Verwertung/Verarbeitung frei, soweit der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist.

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