Profi Batteries, mit Sitz in Winterswijk (7102 JL Niederlande), Tinbergenstraat 36, eingetragen im Register der niederländischen Handelskammer [Kamer van Koophandel] unter der Nummer 71736549, wendet die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
Artikel 1 Begriffsbestimmung
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Profi Batteries
Der Unternehmer, der gewerbsmäßig neue Traktionsbatterien und regenerierte Traktionsbatterien vertreibt.
Angebot
Jedes von Profi Batteries unterbreitete Angebot für den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten.
Vertrag
Jeder zwischen dem Auftraggeber und Profi Batteries zustande gekommene Vertrag (einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen), jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags sowie alle (Rechts-)Geschäfte zur Vorbereitung und Durchführung des Vertrags, bei denen es sich nicht um
ein Angebot handelt.
Fernabsatzvertrag
Ein zwischen Profi Batteries und dem Auftraggeber zustande gekommener Vertrag über Sachen/Tätigkeiten im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels, der mit Hilfe einer elektronischen Technik und eines elektronischen Systems zustande gekommen ist, das von Profi Batteries für den Fernverkauf von Produkten und die Fernkommunikation organisiert wurde.
Produkte
Alle Sachen, die Gegenstand eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und Profi Batteries sind und die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnet werden.
Bedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Auftraggeber/Gegenpartei
Die (juristische) Person, die mit Profi Batteries einen Vertrag geschlossen hat, oder die Person, die ein Angebot im Sinne von Absatz 2 angefordert oder erhalten hat.
Auftrag
Jeder vom Auftraggeber an Profi Batteries erteilte Auftrag zur Lieferung von Produkten im Sinne von Absatz 1.
Angebotspreis
Der im Angebot angegebene Gesamtbetrag für die vom Auftraggeber angeforderten Produkte.
Mehrleistungen
Alle Lieferungen und Produkte, die nicht im Vertrag zwischen den Vertragsparteien festgelegt sind und die vom Auftraggeber zusätzlich verlangt werden, oder Waren, die notwendig sind, um das vom Auftraggeber verlangte oder von Profi Batteries für notwendig erachtete Endergebnis zu erreichen.
Preise
Der in der Auftragsbestätigung von Profi Batteries angegebene vereinbarte Preis, den der Auftraggeber für die Produkte von Profi Batteries zahlt.
Artikel 2 Anwendungsbereich
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die sich auf von Profi Batteries zu liefernde Produkte jeglicher Art beziehen, und sind untrennbar mit ihnen verbunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Die Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird vom Auftraggeber bereits durch den Abschluss des Vertrags mit Profi Batteries oder durch die Annahme einer Lieferung durch Profi Batteries akzeptiert.
2.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit Profi Batteries, die die Mitwirkung von Dritten bei der Durchführung erfordern.
2.4 Wenn neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen andere Bedingungen gelten, haben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bei widersprüchlichen Bestimmungen Vorrang.
2.5 Eine Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
2.6 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
2.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Profi Batteries und die Gegenpartei werden sich dann auf neue Bestimmungen zum Ersatz der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen verständigen, wobei der Zweck und die Reichweite der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
2.8 Tritt zwischen den Vertragsparteien eine Situation ein, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst wird oder besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat die Beurteilung dieser Situation oder die Auslegung im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfolgen.
2.9 Bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags oder eines Außergeschäftsraumvertrags werden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber vor dem Abschluss des Vertrags ausdrücklich auf elektronischem Wege zur Kenntnis gebracht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des allgemeinen Informationsangebots von Profi Batteries und können auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert, eingesehen sowie jederzeit von der Website von Profi Batteries www.profi-batteries.com heruntergeladen werden.
Artikel 3 Angebot
3.1 Alle Angebote von Profi Batteries sind freibleibend, es sei denn, dass in einem individuell formulierten schriftlichen Angebot ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird.
3.2 Die Angebote beruhen auf den vom Auftraggeber erteilten Angaben. Bei der Angebotsanforderung oder beim Abschluss des Vertrags muss der Auftraggeber Profi Batteries über alle Tatsachen und Umstände informieren, die die Ausführung des Vertrags beeinflussen können, damit Profi Batteries ein korrektes Angebot unterbreiten kann.
3.3 Alle von Profi Batteries abgegebenen Angebote sind einen (1) Monat nach dem Datum des Angebots gültig, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich eine andere Annahmefrist festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Angebote oder Kostenvoranschläge von Rechts wegen ungültig und es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.
3.4 Das Angebot enthält eine Beschreibung des angebotenen Produkts und/oder der angebotenen Dienstleistung. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Auftraggeber eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen.
3.5 Vorbehaltlich anderslautender Angaben verstehen sich die in einem Angebot genannten Preise inklusive Mehrwertsteuer, aber exklusive staatlicher Abgaben und aller etwaiger im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten.
3.6 Ein Angebot wird hinfällig, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
3.7 Alle Angaben in Angeboten und Verträgen sowie deren Anhängen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Farben sowie die Eigenschaften von eventuell zur Verfügung gestellten Mustern, dienen lediglich der Orientierung. Abweichungen gehen daher nicht auf Rechnung und Gefahr von Profi Batteries. Wenn Profi Batteries ein Muster, eine Probe oder ein Beispiel zeigt oder zur Verfügung stellt, dient dies immer nur als Anhaltspunkt: Die
Eigenschaften der zu liefernden Sachen können von dem Muster, der Probe oder dem Beispiel abweichen.
3.8 Profi Batteries ist nicht an ihre Angebote gebunden, wenn der Auftraggeber nach vernünftigem Ermessen erkennen kann, dass die Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten. Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler in den Angeboten von Profi Batteries entbinden Profi Batteries daher von ihrer Leistungspflicht und/oder den sich daraus ergebenden Schadensersatzverpflichtungen, auch nach Zustandekommen des Vertrags.
3.9 Weicht die Annahme vom Inhalt des Angebots ab, so ist Profi Batteries nicht daran gebunden. Vorbehaltlich anderslautender Angaben von Profi Batteries kommt der Vertrag dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande.
3.10 Eine aus mehreren Teilen bestehende Preisangabe verpflichtet Profi Batteries nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angebotenen Preises auszuführen.
3.11 Angebote gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
3.12 Die Informationen in einem Angebot müssen so beschaffen sein, dass die mit der Annahme des Angebots verbundenen Rechte und Pflichten für den Auftraggeber ersichtlich sind. Das Angebot/der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
3.13 Der Vertrag besteht aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bestellung.
3.14 Der Vertrag kommt erst nach vollständiger Bezahlung zustande, es sei denn, es liegt ein unterzeichnetes Angebot vor.
3.15 Der Auftraggeber ist verpflichtet Profi Batteries alle Tatsachen und/oder Umstände mitzuteilen, die die Ausführung des Vertrags beeinflussen können und die ihm nach vernünftigem Ermessen bekannt sind oder bekannt sein sollten. Profi Batteries behält sich das Recht vor, Bestellungen im Falle eines schwerwiegenden Verdachts auf Rechtsmissbrauch, Bösgläubigkeit, eines schwerwiegenden Verdachts auf für Profi Batteries nicht akzeptable
gewerbliche Zwecke oder im Falle der Erschöpfung der Lagerbestände eines bestimmten angebotenen Artikels abzulehnen.
3.16 Der Vertrag tritt an die Stelle früherer Korrespondenz, Vereinbarungen, Unterlagen und/oder sonstiger Informationen und ersetzt diese.
3.17 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Profi Batteries ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Profi Batteries auf Dritte zu übertragen oder zu ersetzen.
3.18 Alle Leistungen, die nicht im Angebot erwähnt werden, sind nicht Gegenstand des Vertrags und stellen somit Mehrleistungen dar. Alle Mehrleistungen werden auf der Grundlage einer Nachkalkulation berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Verträge über Mehrleistungen werden getrennt vom ursprünglichen Vertrag geschlossen und gelten unverzüglich.
Artikel 4 Preise
4.1 Alle im Vertrag genannten Preise lauten in Euro und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, aber exklusive anderer staatlicher Abgaben. Etwaige zusätzliche Kosten wie Versand- und Verwaltungskosten oder Verpackungskosten sind vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen nicht im Preis enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.2 Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Zahlungen müssen vom Auftraggeber spätestens zu den von den Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkten geleistet werden. Profi Batteries wird die Lieferung der Sache erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Betrags durch den Auftraggeber vornehmen.
Artikel 5 Durchführung und Änderung des Vertrags, Lieferfrist
5.1 Die Angabe von Lieferfristen in Angeboten, Verträgen oder anderweitig wird von Profi Batteries stets so weit wie möglich eingehalten, sie sind jedoch nicht verbindlich. Bei Überschreitung einer Frist hat der Auftraggeber daher zunächst Profi Batteries schriftlich in Verzug zu setzen. Profi Batteries ist eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags einzuräumen.
5.2 Bei nicht fristgerechter Erfüllung und soweit diese Nichterfüllung von Profi Batteries zu vertreten ist, haftet Profi Batteries nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erfüllung und anschließender Inverzugsetzung nur für den unmittelbaren Schaden aus dieser Nichterfüllung.
5.3 Benötigt Profi Batteries für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Auftraggeber, so beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn die Gegenpartei Profi Batteries diese Informationen korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat. Etwaige dadurch entstehende (Verzögerungs-)Kosten werden an den Auftraggeber weitergegeben.
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Profi Batteries alle Tatsachen und/oder Umstände mitzuteilen, die die Ausführung des Vertrags beeinflussen können und die ihm bekannt sind oder nach vernünftigem Ermessen bekannt sein sollten.
5.5 Die Lieferung der Waren erfolgt an dem Ort, den die Vertragsparteien im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Als Lieferadresse gilt die Rechnungsadresse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sachen in dem Moment anzunehmen, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden.
Falls der Auftraggeber nicht bei der Lieferung anwesend ist, die Annahme verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht erteilt, ist Profi Batteries berechtigt, die Sachen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. Muss ein
neuer Liefertermin vereinbart werden, so gehen auch die zusätzlichen Transportkosten zu Lasten des Auftraggebers.
5.6 Die Lieferung erfolgt zu dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Liefertermin oder auf Abruf. Als Lieferung gilt die Bereitstellung der Ware durch Profi Batteries.
5.7 Vorbehaltlich anderslautender Angaben im Angebot bestimmt Profi Batteries die Art des Transports der Waren. Profi Batteries kann die Art des Transports, den Versand und die Verpackung der Sachen völlig frei wählen, ohne dafür irgendeine Haftung zu übernehmen. Profi Batteries haftet nicht für Mängel, die während des Transports entstehen. Profi Batteries ist nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich, die durch höhere Gewalt verursacht werden oder auf den Frachtführer zurückzuführen sind.
5.8 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Transportmittel den Entladeort ordnungsgemäß und auf einem zugänglichen und befahrbaren Gelände erreichen können und dass ausreichend Platz und Gelegenheit für die Anlieferung durch die Mitarbeiter von Profi Batteries (oder hinzugezogene Dritte) vorhanden ist. Wenn die Waren nicht vom Auftraggeber abgeladen werden können beziehungsweise abgeladen werden, gehen alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Unterlässt der Auftraggeber dies, so gehen die dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Profi Batteries haftet ausdrücklich nicht für Reparaturarbeiten infolge von Bodensenkungen oder Reparaturarbeiten an Pflastern, Gärten oder Gebäuden durch Lieferungen.
5.9 Der Auftraggeber ist jederzeit verpflichtet, die gekauften Sachen vollständig entgegenzunehmen und den vollen Kaufpreis zu zahlen. Der Auftraggeber ist ebenfalls zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet, wenn er die Abnahme aller von ihm gekauften Sachen verweigert, gleichgültig, unter welchen Bedingungen Profi Batteries die Sachen liefern sollte.
5.10 Falls eine Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, ohne dass Abruffristen festgelegt wurden, und nicht alle Sachen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Kaufverträge abgerufen wurden, ist Profi Batteries berechtigt, den Auftraggeber aufzufordern, eine Frist zu nennen, innerhalb derer alle Waren abgerufen werden sollen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der vorgenannten Aufforderung nachzukommen. Andernfalls hat Profi Batteries das Recht, den Kaufvertrag ohne Anrufung eines Gerichts aufzulösen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 6 Verpflichtungen von Profi Batteries
6.1 Profi Batteries liefert die Produkte ordnungsgemäß, einwandfrei und wie im Vertrag beschrieben.
6.2 Profi Batteries wird bei der Lieferung ihrer Waren die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
6.3 Profi Batteries wird den Auftraggeber auf eventuelle Unstimmigkeiten im Auftrag hinweisen. Dies gilt nur, wenn Profi Batteries diese kennt oder nach vernünftigem Ermessen kennen müsste.
Artikel 7 Zahlung
7.1 Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten (Voraus-)Zahlungen sind vom Auftraggeber spätestens zu den von den Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkten zu leisten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Forderung gegen Profi Batteries mit den von Profi
Batteries in Rechnung gestellten Beträgen zu verrechnen. Wenn der Auftraggeber nach der vereinbarten Zahlungsfrist nicht (vollständig) gezahlt hat, ist Profi Batteries berechtigt, die Ausführung auszusetzen. Etwaige dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.2 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von Profi Batteries angegebenes Bankkonto. Profi Batteries behält sich das Recht vor, sowohl vor als auch nach Zustandekommen des Vertrags eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen, und zwar unter dem Vorbehalt, dass die Ausführung des Vertrags durch Profi Batteries so lange ausgesetzt wird, bis die Sicherheitsleistung erbracht und/oder die Vorauszahlung bei Profi Batteries eingegangen ist. Sollte die Vorauszahlung verweigert werden, ist Profi Batteries berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall haftet die Gegenpartei für alle Profi Batteries dadurch entstehende Schäden.
7.3 Sobald die im ersten Absatz genannte Frist überschritten wird, ist der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug, woraufhin der Auftraggeber 2 % Zinsen pro Monat oder, falls höher, die gesetzlichen Zinsen für den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen hat. Profi Batteries wird dem Auftraggeber dennoch eine Mahnung schicken und ihm eine Nachfrist von vierzehn (14) Tagen für die Zahlung des ausstehenden Betrags einräumen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Zinsen für den fälligen Betrag ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gegenpartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten fälligen Betrags berechnet. Der Auftraggeber muss auch alle außergerichtlichen Inkassokosten tragen. Diese Kosten belaufen sich auf 15 % der Hauptsumme, mindestens jedoch auf 40,00 €. Sie werden gemäß der niederländischen Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten, kurz: BIK) wie folgt berechnet:
7.4 Alle Eintreibungskosten (einschließlich der gesamten Kosten für den gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbeistand, unabhängig davon, von wem er geleistet wird) gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten von Profi Batteries, die auf den einzutreibenden Betrag zu berechnen sind, werden auf mindestens 15 % der Hauptsumme festgesetzt, wobei ein Mindestbetrag von 40 € gilt. Diese Kosten werden dem Auftraggeber ohne Nachweis in Rechnung gestellt und sind von ihm zu zahlen, sobald Profi Batteries einen Rechtsbeistand
einschaltet oder die Forderung zum Inkasso übergibt. Das Recht von Profi Batteries, höhere Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der auf der Grundlage der Prozentsätze berechnete Betrag nicht kostendeckend ist, bleibt hiervon unberührt.
7.5 Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen dienen zunächst zur Tilgung aller fälligen Kosten,anschließend der fälligen Zinsen und schließlich der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Auftraggeber erklärt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
7.6 Der Auftraggeber muss die Rechnungen von Profi Batteries sorgfältig prüfen.
Beanstandungen bezüglich der Rechnung beziehungsweise des Rechnungsbetrags sind Profi Batteries innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist verwirkt die Gegenpartei (etwaige) Rechte in dieser Hinsicht.
7.7 Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen ist Profi Batteries berechtigt, vom Auftraggeber vollständigen Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
7.8 Profi Batteries kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Verrechnung der Zahlung angibt. Profi Batteries kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die aufgelaufenen und laufenden Verzugszinsen und Inkassokosten umfasst.
7.9 Wenn Profi Batteries und der Auftraggeber vereinbart haben, dass die (Teil-)Zahlungen der Produkte spätestens vor oder zum vereinbarten Liefer- oder Ausführungstermin erfolgen, kann diese Zahlungsverpflichtung vom Auftraggeber aus keinem Grund ausgesetzt werden.
7.10 Profi Batteries ist berechtigt (soweit gesetzlich zulässig), zu prüfen, ob der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob Umstände vorliegen, die für einen vertretbaren Abschluss des Vertrags relevant sind. Ergibt sich aus dieser Prüfung ein wichtiger Grund, den Vertrag nicht abzuschließen, kann Profi Batteries einen Auftrag oder eine Anfrage unter Angabe von Gründen ablehnen oder besondere Bedingungen stellen.
7.11 Hat der Auftraggeber mit Profi Batteries schriftlich einen Skonto vereinbart, wird er unwirksam, wenn die Zahlungen des Auftraggebers nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei Profi Batteries eingehen.
7.12 Eine Mängelrüge durch den Auftraggeber entbindet den Auftraggeber nicht von seinen (Zahlungs-) Verpflichtungen gegenüber Profi Batteries.
Artikel 8 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrags
8.1 Profi Batteries ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag in folgenden Fällen aufzulösen:
8.2 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von Profi Batteries gegen den Auftraggeber sofort fällig. Wenn Profi Batteries die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie vollumfänglich ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
8.3 Wenn Profi Batteries eine Aussetzung oder Auflösung vornimmt, ist sie in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet.
8.4 Wenn die Auflösung vom Auftraggeber zu vertreten ist, hat Profi Batteries Anspruch auf Ersatz des direkt und indirekt entstandenen Schadens, einschließlich der Kosten.
8.5 Der Auftraggeber ist in Verzug, wenn er eine vertragliche Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie wenn er einer schriftlichen Aufforderung zur vollständigen Erfüllung innerhalb einer bestimmten Frist nicht nachkommt.
8.6 Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist Profi Batteries berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Schadensersatzleistung durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber ganz oder teilweise aufzulösen und/oder den vom Auftraggeber Profi Batteries geschuldeten Betrag sofort in voller Höhe einzufordern und/oder den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
8.7 Im Falle der Nichterfüllung durch den Auftraggeber ist der Auftraggeber verpflichtet, Profi Batteries Schadensersatz oder Entschädigung zu leisten.
8.8 Im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) gerichtlichen Vergleichsverfahrens oder Insolvenzverfahrens, einer Pfändung - sofern diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten des Auftraggebers, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Profi Batteries frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den
Auftrag oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass sie zur Leistung von Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet ist. Die Forderungen von Profi Batteries gegen den Auftraggeber werden in diesem Fall sofort fällig.
8.9 Wenn der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden dem Auftraggeber die zu diesem Zweck bestellten oder für ihn vorbereiteten Sachen zuzüglich der damit verbundenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt.
8.10 Eine Stornierung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Artikel 9 Höhere Gewalt
9.1 Profi Batteries ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, den sie weder verschuldet noch infolge gesetzlicher Bestimmungen, eines Rechtsgeschäfts oder von verkehrsüblichen Auffassungen zu vertreten hat.
9.2 Unter den Begriff „höhere Gewalt“ fallen auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich: unvorherge sehene Umstände, auch wirtschaftlicher Art, die ohne Verschulden von Profi Batteries eintreten, wie Epidemien, Pandemien, Witterungsbedingungen, schwerwiegende Betriebsstörungen, Streiks, Krieg, behördliche Maßnahmen, Transportverzögerungen und verspätete oder fehlerhafte Lieferungen von Sachen, Materialien oder Bauteilen durch Dritte,
einschließlich Zulieferern von Profi Batteries, gleichgültig aus welchem Grund.
9.3 Profi Batteries haftet in keinem Fall für Schäden, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Während des Zeitraums der höheren Gewalt kann Profi Batteries ihre vertraglichen Verpflichtungen aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als sechs Monate, so ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Vertragspartei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
9.4 Wenn Profi Batteries bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde.
9.5 Wenn Profi Batteries aufgrund der Witterungsverhältnisse ihre Arbeiten oder Lieferungen nicht zum vereinbarten Termin beginnen oder fortsetzen kann, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz oder Entschädigung. Auch wenn die Vertragsparteien eine Endfrist vereinbart haben, die aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht eingehalten werden kann, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz oder Entschädigung gegenüber Profi Batteries.
Artikel 10 Eigentumsvorbehalt, Besitzpfandrecht
10.1 Solange der Auftraggeber irgendeine Forderung von Profi Batteries noch nicht bezahlt hat, bleiben alle von Profi Batteries zu liefernden und gelieferten Produkte unter allen Umständen Eigentum von Profi Batteries, allerdings auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. In entsprechenden Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, die gelieferten Produkte ordentlich und sachgemäß zu behandeln.
10.2 Profi Batteries begründet durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Besitzpfandrecht an den von ihr gelieferten Sachen, die noch nicht in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen sind.
10.3 Solange das Eigentum an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten nicht auf Profi Batteries übergegangen ist, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, anderweitig zu belasten oder das Eigentum ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt im ordentlichen Geschäftsgang des Auftraggebers.
10.4 Der Auftraggeber hat stets alles zu tun, was nach vernünftigem Ermessen von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Profi Batteries zu wahren.
10.5 Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Profi Batteries nicht nachkommt oder Profi Batteries begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Profi Batteries berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen. Der Auftraggeber gewährt Profi Batteries jederzeit Zutritt zu seinen Geländen oder Gebäuden, um die Produkte zu prüfen und/oder die Waren zurückzuholen.
Nach der Rückholung wird dem Auftraggeber der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall den ursprünglichen Kaufpreis abzüglich der durch die Rückholung entstandenen Kosten übersteigen wird.
10.6 Falls Dritte die Vorbehaltsware pfänden oder Rechte an ihr begründen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Profi Batteries unverzüglich zu benachrichtigen.
10.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen Unfall-, Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und Profi Batteries auf deren erste Anforderung hin die Versicherungspolice zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer etwaigen Auszahlung der Versicherung hat Profi Batteries Anspruch auf die Leistung.
Artikel 11 Garantie, Gewährleistung, Beanstandung und Verjährungsfrist
11.1 Die von Profi Batteries zu liefernden Sachen entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nach vernünftigem Ermessen an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die zur Verwendung innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande obliegt es dem Auftraggeber zu prüfen, ob die Sachen für die dortige Verwendung geeignet sind und den gestellten Anforderungen genügen. Profi Batteries kann in diesem Fall andere Garantien und Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Sachen oder die zu verrichtenden Arbeiten festlegen. Beanstandungen in Bezug auf gelieferte Batterien sind nicht möglich, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor, aus denen hervorgeht, dass die gelieferte Sache nicht den
üblichen Anforderungen und Normen entspricht, die nach vernünftigem Ermessen an sie
gestellt werden können.
11.2 Profi Batteries gewährt eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Traktionsbatterien
Garantie für Traktionsbatterien: Zwei (2) Jahre vollständig in Übereinstimmung mit der Betriebs- und Wartungsanleitung von Profi Batteries.
Blockbatterien
Garantie Starterbatterie: zwei (2) Jahre vollständig.
Garantie für Semi-Traktionsbatterien: ein (1) Jahr vollständig.
Garantie Deep-Cycle-Batterie: ein (1) Jahr vollständig.
HF-Ladegeräte
Garantie Micro Power: zwei (2) Jahre vollständig.
Komplett:
Garantie Traktionsbatterie + Micro Power HF-Ladegerät + Wartungsvertrag: vier (4) Jahre vollständig.
11.3 Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, falsche Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder Dritte entstanden ist, oder wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne die schriftliche Genehmigung oder Bedingungen von Profi Batteries Änderungen an der Ware vorgenommen haben oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen. Profi Batteries behält sich das Recht vor, innerhalb von drei (3) Monaten zu prüfen, ob die Batterie ordnungsgemäß geladen wurde und/oder ob eine unsachgemäße Verwendung oder Wartung der Batterie stattgefunden hat. Die Gegenpartei hat ebenfalls keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch
Umstände hervorgerufen wurde (oder die Folge davon ist), die außerhalb des Einflussbereichs von Profi Batteries liegen.
11.4 Der Auftraggeber kann keine Ansprüche geltend machen, nachdem die gelieferten Produkte ganz oder teilweise be- oder verarbeitet, an Dritte geliefert oder zur Nutzung überlassen wurden beziehungsweise anderweitig offensichtlich abgenommen wurden. Geringfügige Abweichungen unter anderem in Bezug auf die Qualität, die Zusammensetzung, die Eigenschaften, die Farbe und Ähnliches, die aus technischer Sicht unvermeidlich sind oder die üblicherweise akzeptiert werden, können niemals Grund für eine Beanstandung sein.
11.5 In den folgenden Fällen kann der Auftraggeber keine Beanstandung geltend machen:
11.6 Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Pläne, Empfehlungen, Entwürfe und andere Informationen, die von Profi Batteries zur Verfügung gestellt werden, sind für Profi Batteries nicht verbindlich und sollen lediglich dazu dienen, einen generellen Eindruck von den Liefermöglichkeiten von Profi Batteries zu vermitteln.
11.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort bei Bereitstellung der Sachen gründlich zu überprüfen. Dabei hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die richtigen Sachen in der richtigen Menge und in der richtigen Beschaffenheit geliefert wurden. Darüber hinaus hat der Auftraggeber festzustellen, ob die gelieferten Sachen den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder den Anforderungen entsprechen, die für den normalen Gebrauch
oder für gewerbliche Zwecke gestellt werden können. Etwaige Unzulänglichkeiten, sichtbare Mängel und/oder Schäden an den Sachen bei der Lieferung müssen vom Auftraggeber auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportpapieren vermerkt werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Sachen angenommen hat.
11.8 Mängelrügen wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Lieferung oder Ausführung schriftlich vorzunehmen. Profi Batteries kann diesbezüglich in keinem Fall für etwaigen Schadensersatz haftbar gemacht werden.
11.9 Mängelrügen wegen äußerlich nicht erkennbarer Mängel müssen innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung bis spätestens zum Ablauf von drei Monaten nach Ablieferung der Ware schriftlich vorgenommen werden, wobei diese Frist als Verfallsfrist gilt.
11.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Schaden an den Waren so weit wie möglich zu begrenzen.
11.11 Die Mängelrüge muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit Profi Batteries angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber muss Profi Batteries die Möglichkeit geben, die Beanstandung zu prüfen. Im Falle eines Schadens bittet Profi Batteries
den Auftraggeber um Übermittlung deutlicher Fotos aus mehreren Richtungen.
11.12 Wird der Mangel zu einem späteren Zeitpunkt gerügt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf kostenlose Nachbesserung, Neulieferung oder Schadensersatz.
11.13 Unbeschadet der Verpflichtungen von Profi Batteries stellen geringfügige Abweichungen in Größe, Farbe, Oberfläche, Struktur und sonstige festgestellte geringfügige Abweichungen keinen Beanstandungsgrund dar, wenn und soweit hinsichtlich der zu liefernden Produkte nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Hat Profi Batteries Sonderanfertigungen herzustellen, so sind geringfügige Abweichungen in Bezug auf die Maße kein Grund zur Beanstandung. Wenn und soweit die Beschaffenheit nach einem Muster vereinbart wurde, gilt dieses Muster
nur als Anhaltspunkt für den Auftraggeber.
11.14 Wenn ein Garantieanspruch des Auftraggebers berechtigt ist, wird Profi Batteries nach ihrer Wahl die gelieferten Sachen nachbessern, neuliefern oder wie vereinbart nachliefern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nachweislich nicht mehr sinnvoll. Teilt Profi Batteries der Gegenpartei mit, dass sie die Nachbesserung vornimmt, wird der Auftraggeber die gelieferten Sachen Profi Batteries zur Verfügung stellen. Wenn der Auftraggeber ins Ausland umgezogen ist, erstattet Profi Batteries die Lieferkosten auf der Grundlage der ursprünglichen Lieferadresse.
11.15 Eine berechtigte Geltendmachung der Garantie bedeutet niemals ein Anerkenntnis der Haftung oder einen Grund für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf.
11.16 Sollte sich ein Garantieanspruch des Auftraggebers als unbegründet erweisen, gehen die dadurch entstandenen Kosten wie z.B. Prüfungskosten seitens Profi Batteries vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.
11.17 Eine eventuelle Rücksendung von Waren durch den Auftraggeber kann nur mit schriftlicher Zustimmung von Profi Batteries erfolgen und bedeutet niemals ein Anerkenntnis der Haftung. Profi Batteries bestimmt die Transportart der zurückzusendenden Güter.
11.18 Nach Ablauf der Garantiefrist werden dem Auftraggeber alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, in Rechnung gestellt.
Artikel 12 Haftung
12.1 Profi Batteries haftet für unmittelbare Schäden des Auftraggebers nur, wenn und soweit diese Schäden die unmittelbare Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Profi Batteries sind.
12.2 Profi Batteries haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Profi Batteries sich auf vom Auftraggeber oder in seinem Namen erteilte unrichtige und/oder unvollständige Informationen und/oder Angaben verlässt Profi Batteries.
12.3 Die Gesamthaftung von Profi Batteries beschränkt sich in jedem Fall auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, wobei der von Profi Batteries an den Auftraggeber zu zahlende Gesamtbetrag für Rückgängigmachungsverpflichtungen und Schadensersatz niemals den Betrag des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (zzgl. MwSt.) übersteigen darf.
12.4 Die Haftung von Profi Batteries ist in jedem Fall auf den von ihrem Versicherer in dem fraglichen Fall gezahlten Betrag der Versicherungsleistung begrenzt.
12.5 Profi Batteries haftet niemals für indirekte Schäden. Dazu gehören Folgeschäden,Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
12.6 Profi Batteries haftet nicht für Schäden, wenn und soweit der Auftraggeber sich gegen die betreffenden Schäden versichert hat oder sich nach vernünftigem Ermessen hätte versichern können.
12.7 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Profi Batteries oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
12.8 Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder der Wertminderung geht in dem Moment auf den Auftraggeber über, in dem die Sachen in die Verfügungsgewalt des Auftraggebers gelangen.
12.9 Der Auftraggeber stellt Profi Batteries von der Haftung für alle Ansprüche Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags einen Schaden erleiden, dessen Ursache nicht von Profi Batteries zu vertreten ist.
12.10 Schadensersatzansprüche sind innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Schadens bei Profi Batteries schriftlich anzuzeigen, andernfalls verfällt der Anspruch.
12.11 Die Durchführung von Aufträgen, die Profi Batteries erteilt werden, erfolgt ausschließlich zugunsten des Auftraggebers. Dritte können aus dem Inhalt der für den Auftraggeber ausgeführten Arbeiten keine Rechte ableiten. Wenn und soweit der Auftraggeber ein Rechtsverhältnis mit einem Dritten eingeht, das in irgendeiner Weise mit dem angenommenen Angebot oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenhängt, geschieht dies
ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Profi Batteries wird unter keinen Umständen an diesem Rechtsverhältnis beteiligt sein, und der Auftraggeber muss den Dritten auf diese Tatsache hinweisen.
Artikel 13 Vertraulichkeit und niederländisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
13.1 Profi Batteries ist verpflichtet, über alle Informationen und Angaben des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren, soweit sie nicht ohne Mitwirkung von Profi Batteries der Öffentlichkeit zugänglich sind.
13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber Profi Batteries, über alles, was ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags über das/die Unternehmen von Profi Batteries zur Kenntnis gelangt ist oder gelangen wird, strengstes Stillschweigen zu wahren, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Informationen oder um Informationen, die aufgrund gesetzlicher, börsenrechtlicher oder sonstiger Vorschriften offenzulegen sind.
13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den von ihm bei der Erfüllung des Vertrags eingesetzten Mitarbeitern und Dritten die im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Verpflichtungen aufzuerlegen.
13.4 Es besteht die Möglichkeit, dass Profi Batteries im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Sinne des niederländischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Wet bescherming persoonsgegevens, kurz: Wbp) des Auftraggebers beziehungsweise von Mitarbeitern und/oder Kunden des Auftraggebers verarbeitet. Solche personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich des niederländischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, verarbeitet.
13.5 Wenn der Auftraggeber elektronisch zahlen kann, wird Profi Batteries zu diesem Zweck angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
13.6 Profi Batteries garantiert nicht, dass die Sicherheit unter allen Umständen wirksam ist. Wenn es keine explizit definierte Sicherheit gibt, wird Profi Batteries alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheit ein Niveau erreicht, das unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Sensibilität der personenbezogenen Daten und der mit der Implementierung der Sicherheitsmaßnahmen verbundenen Kosten angemessen
ist.
13.7 Der Auftraggeber stellt Profi Batteries personenbezogene Daten nur dann zur Verarbeitung zur Verfügung, wenn er sich vergewissert hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind. Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Maßnahmen verantwortlich.
13.8 Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und/oder eines Datenlecks im Sinne von Artikel 33 DSGVO wird Profi Batteries den Verantwortlichen oder den Auftraggeber unverzüglich informieren.
13.9 Stellt eine betroffene Person bei Profi Batteries einen Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß den Artikeln 15 - 19 DSGVO, so wird Profi Batteries den Antrag selbst bearbeiten, soweit sie dazu in der Lage ist. Sie wird den Verantwortlichen über den Antrag informieren. Profi Batteries kann die Kosten für die Bearbeitung des Antrags an den Verantwortlichen weitergeben.
13.10 Hinsichtlich der Haftung von Profi Batteries für Schäden infolge einer verschuldeten Pflichtverletzung bei der Durchführung der Verarbeitung gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.
13.11 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten und alles, was mit dem niederländischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten zusammenhängt, gelten die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen.
Artikel 14 Streitfälle und anwendbares Recht
14.1 Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Auslegung „im Sinne” dieser Bestimmungen vorzunehmen.
14.2 Jeder mit Profi Batteries geschlossene Vertrag unterliegt niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Vertragspartei dort ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3 Alle etwaigen Streitfälle, die sich auf den Vertrag beziehen oder sich aus diesem Vertrag ergeben, werden in erster Instanz ausschließlich beim zuständigen Gericht des Bezirks anhängig gemacht, in dem Profi Batteries zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags ihren Sitz hat, sofern das zwingende Recht keine anderweitige Regelung vorsieht.
14.4 Die Vertragsparteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, den Streitfall einvernehmlich beizulegen.
14.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verfallen alle Rechtsansprüche, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gegenpartei ergeben, nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Ausführung.
14.6 Für die Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Wortlaut maßgebend.