Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Profi Batteries, mit Geschäftssitz in 7102 JL Winterswijk (Niederlande), Tinbergenstraat 36, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 71736549, verwendet die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:

Profi Batteries
Das Unternehmen, das gewerbsmäßig neue Traktionsbatterien und aufgearbeitete Traktionsbatterien verkauft.

Angebot
Jedes Angebot von Profi Batteries über den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten.

Vertrag
Jeder Vertrag (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), der zwischen dem Auftraggeber und Profi Batteries zustande kommt, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung des Vertrages, ausgenommen ein Angebot.

Fernabsatzvertrag
Ein Vertrag, der zwischen Profi Batteries und dem Auftraggeber in Bezug auf Sachen/Arbeiten gemäß Absatz 1 dieses Artikels zustande kommt und unter Nutzung einer von Profi Batteries organisierten elektronischen Technik sowie eines Systems für den Fernabsatz und die Fernkommunikation von Produkten geschlossen wird.

Produkte
Alle Sachen, die Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Profi Batteries sind und in der Auftragsbestätigung spezifiziert werden.

Bedingungen
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Auftraggeber / Vertragspartner
Die natürliche oder juristische Person, die mit Profi Batteries einen Vertrag geschlossen hat, beziehungsweise die Person, die ein Angebot im Sinne von Absatz 2 angefordert oder erhalten hat.

Auftrag
Jeder Auftrag des Auftraggebers an Profi Batteries zur Lieferung von Produkten im Sinne von Absatz 1.

Angebotssumme
Der im Angebot genannte Gesamtbetrag für die vom Auftraggeber angeforderten Produkte.

Mehrarbeit / Zusatzleistungen
Alle Lieferungen und Produkte, die im Vertrag zwischen den Parteien nicht genannt sind und vom Auftraggeber zusätzlich verlangt werden, sowie Waren, die zur Erreichung des vom Auftraggeber gewünschten Endergebnisses erforderlich sind oder von Profi Batteries als erforderlich erachtet werden.

Preise
Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis gemäß der Auftragsbestätigung von Profi Batteries, den der Auftraggeber für die Produkte von Profi Batteries bezahlt.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und sind untrennbarer Bestandteil jedes Angebots, jeder Offerte und jedes Vertrages, der sich auf von Profi Batteries zu liefernde Produkte gleich welcher Art bezieht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2 Die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird vom Auftraggeber bereits durch den Abschluss des Vertrages mit Profi Batteries beziehungsweise durch die Annahme einer Lieferung von Profi Batteries akzeptiert.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Verträge mit Profi Batteries, bei deren Ausführung Dritte eingeschaltet werden müssen.

2.4 Sofern neben diesen Bedingungen noch andere Bedingungen Anwendung finden, haben bei Widersprüchen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2.5 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

2.6 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft. Profi Batteries und der Vertragspartner werden in diesem Fall in Abstimmung neue Bestimmungen zum Ersatz der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen vereinbaren, wobei Zweck und Inhalt der ursprünglichen Bestimmungen soweit wie möglich berücksichtigt werden.

2.8 Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, oder besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen, ist die betreffende Situation nach Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen beziehungsweise auszulegen.

2.9 Wird ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag geschlossen, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ausdrücklich auf elektronischem Wege zur Kenntnis gebracht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der allgemeinen Informationsbereitstellung von Profi Batteries und können jederzeit auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert, eingesehen sowie von der Website von Profi Batteries unter www.profi-batteries.com heruntergeladen werden.

Artikel 3. Angebot/Offerte

3.1 Alle von Profi Batteries abgegebenen Offerten/Angebote sind freibleibend, sofern nicht in einer individuell adressierten schriftlichen Offerte ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.2 Die Offerten beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben. Der Auftraggeber hat Profi Batteries bei der Anfrage der Offerte beziehungsweise beim Abschluss des Vertrages über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die die Ausführung des Vertrages beeinflussen können, damit Profi Batteries eine sachgerechte Offerte erstellen kann.

3.3 Alle von Profi Batteries abgegebenen Angebote beziehungsweise Offerten gelten für einen Zeitraum von einem (1) Monat ab Datum des Angebots beziehungsweise der Offerte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Annahmefrist festgelegt wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Offerten oder Angebote automatisch und können daraus keine Rechte mehr hergeleitet werden.

3.4 Die Offerte beziehungsweise das Angebot enthält eine Beschreibung des angebotenen Produkts und/oder der Dienstleistung. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Auftraggeber eine sachgerechte Beurteilung des Angebots zu ermöglichen.

3.5 Die in einer Offerte oder einem Angebot genannten Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich öffentlich-rechtlicher Abgaben und etwaiger im Rahmen des Vertrages anfallender Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

3.6 Eine Offerte oder ein Angebot verfällt, wenn das Produkt, auf das sich die Offerte oder das Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.

3.7 Alle Angaben in Angeboten, Offerten und Verträgen sowie den dazugehörigen Anlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Farben, ebenso wie Eigenschaften eventuell bereitgestellter Muster, dienen lediglich als Richtwerte. Abweichungen gehen daher nicht zulasten und auf Risiko von Profi Batteries. Zeigt oder überlässt Profi Batteries ein Modell, Muster oder Beispiel, erfolgt dies stets nur zur Veranschaulichung; die Eigenschaften der zu liefernden Sachen können vom Muster, Modell oder Beispiel abweichen.

3.8 Profi Batteries kann nicht an ihre Offerten oder Angebote gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann, dass die Offerte oder das Angebot beziehungsweise ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Offensichtliche Schreibfehler oder Irrtümer in Angeboten oder Offerten von Profi Batteries entbinden sie daher von der Erfüllungspflicht und/oder von etwaigen daraus resultierenden Schadensersatzpflichten, auch nach Zustandekommen des Vertrages.

3.9 Weicht die Annahme vom in der Offerte oder im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist Profi Batteries daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Profi Batteries erklärt etwas anderes.

3.10 Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Profi Batteries nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.

3.11 Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

3.12 Jede Offerte enthält solche Informationen, dass für den Auftraggeber klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. In der Offerte/im Vertrag werden mindestens die folgenden Punkte festgelegt:

  • Name des Auftraggebers;
  • Datum des Vertrages/der Offerte;
  • Beschreibung des Auftrags einschließlich Produktbeschreibung;
  • Menge;
  • Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • etwaige besondere Bedingungen;
  • Zahlungsfristen und Zahlungsarten;
  • voraussichtliche Zeit, Ort und Art der Lieferung;
  • vereinbarter Preis einschließlich Steuern;
  • etwaige Lieferkosten;
  • ob ein Widerrufsrecht besteht oder nicht;
  • Zahlungsweise.

3.13 Der Vertrag besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bestellung.

3.14 Der Vertrag kommt erst nach vollständiger Zahlung zustande, sofern keine unterzeichnete Offerte vorliegt.

3.15 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Profi Batteries über alle Tatsachen und/oder Umstände zu informieren, die Einfluss auf die Ausführung des Vertrages haben können und von denen er vernünftigerweise Kenntnis hat oder haben sollte. Profi Batteries behält sich das Recht vor, Bestellungen bei ernsthaftem Verdacht auf Rechtsmissbrauch, Bösgläubigkeit, bei ernsthaftem Verdacht auf für Profi Batteries unzumutbare kommerzielle Zwecke oder bei Erschöpfung des Lagerbestands eines bestimmten angebotenen Artikels abzulehnen.

3.16 Der Vertrag tritt an die Stelle und ersetzt frühere Korrespondenz, Vereinbarungen, Dokumentationen und/oder sonstige Informationen.

3.17 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Profi Batteries ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Profi Batteries auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte zu ersetzen.

3.18 Alle Leistungen, die in der Offerte nicht genannt sind, fallen nicht unter den Vertrag und stellen daher Zusatzleistungen dar. Etwaige Zusatzleistungen werden auf Basis der Nachkalkulation berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Verträge über Zusatzleistungen werden unabhängig vom ursprünglichen Vertrag geschlossen und gelten unmittelbar.

3.19 Verträge werden ausschließlich zwischen gewerblichen Parteien (B2B) geschlossen. Nach schriftlicher Annahme der Offerte, Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Auftragserteilung ist die Bestellung für den Auftraggeber verbindlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine erteilte Bestellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Profi Batteries einseitig zu stornieren, auszusetzen oder zu ändern. Stimmt Profi Batteries einer Stornierung oder Änderung zu, ist sie berechtigt, sämtliche bereits entstandenen Kosten, reservierte Kapazitäten, eingekaufte Materialien, Transportkosten und entgangenen Gewinn dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Artikel 4. Preise

4.1 Alle im Vertrag genannten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich sonstiger öffentlich-rechtlicher Abgaben. Etwaige zusätzliche Versand-, Verwaltungs- oder Verpackungskosten sind nicht im Preis enthalten und gehen zulasten des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.

4.2 Die zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungen müssen spätestens zu den von den Parteien vereinbarten Zeitpunkten durch den Auftraggeber geleistet sein. Profi Batteries geht erst zur Lieferung der Sache über, nachdem der vollständig vereinbarte Betrag durch den Auftraggeber bezahlt wurde.

4.3 Für Traktionsbatterien gilt, dass die angegebenen Preise auf der Inzahlungnahme der vorhandenen Batterie basieren. Findet keine Inzahlungnahme statt, behält sich Profi Batteries das Recht vor, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.

Artikel 5. Ausführung und Änderung des Vertrages, Lieferfrist

5.1 Die Angabe von Lieferfristen in Angeboten, Offerten, Verträgen oder anderweitig wird von Profi Batteries nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch nicht verbindlich. Bei Überschreitung einer Frist hat der Auftraggeber Profi Batteries daher zunächst schriftlich in Verzug zu setzen. Profi Batteries ist dabei eine angemessene Frist zur nachträglichen Vertragserfüllung einzuräumen.

5.2 Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung und soweit diese Nichterfüllung Profi Batteries zuzurechnen ist, kann Profi Batteries nach Setzung einer angemessenen Erfüllungsfrist und anschließender Inverzugsetzung nur für unmittelbare Schäden haftbar gemacht werden, die aus diesem Verzug entstehen.

5.3 Benötigt Profi Batteries Angaben des Auftraggebers zur Ausführung des Vertrages, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem der Vertragspartner diese Angaben Profi Batteries richtig und vollständig zur Verfügung gestellt hat. Etwaige dadurch entstehende (Verzögerungs-)Kosten werden dem Auftraggeber weiterberechnet.

5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Profi Batteries über alle Tatsachen und/oder Umstände zu informieren, die Einfluss auf die Ausführung des Vertrages haben können und von denen er Kenntnis hat oder vernünftigerweise haben sollte.

5.5 Die Lieferung der Waren erfolgt an dem Ort, den die Parteien ausdrücklich und schriftlich im Vertrag vereinbart haben. Als Lieferadresse gilt dabei die Rechnungsadresse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sachen in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Ist der Auftraggeber bei der Lieferung nicht anwesend, verweigert er die Annahme oder versäumt er die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist Profi Batteries berechtigt, die Sachen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers einzulagern. Muss ein neuer Liefertermin vereinbart werden, gehen die zusätzlichen Transportkosten ebenfalls zulasten des Auftraggebers.

5.6 Die Lieferung erfolgt am zwischen den Parteien vereinbarten Lieferdatum beziehungsweise auf Abruf. Als Lieferung gilt das Anbieten der Waren durch Profi Batteries.

5.7 Profi Batteries bestimmt die Art des Transports der Waren, sofern in der Offerte nichts anderes angegeben ist. Profi Batteries ist hinsichtlich der Art des Transports, Versands und der Verpackung der Sachen vollständig frei, ohne dafür irgendeine Haftung zu übernehmen. Profi Batteries haftet nicht für etwaige während des Transports entstandene Mängel. Profi Batteries ist nicht verantwortlich für Verzögerungen der Lieferung, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs oder durch den Frachtführer verursacht werden.

5.8 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Transportmittel die Entladestelle gut und über ein ordnungsgemäß befahrbares und zugängliches Gelände erreichen können und dass ausreichend Raum und Möglichkeiten für die Lieferung durch Mitarbeiter von Profi Batteries beziehungsweise von ihr eingeschaltete Dritte vorhanden sind. Können oder werden die Waren vom Auftraggeber nicht entladen, gehen sämtliche dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zulasten des Auftraggebers. Bleibt der Auftraggeber insoweit säumig, gehen die daraus entstehenden Kosten vollständig zu seinen Lasten. Profi Batteries haftet ausdrücklich nicht für Wiederherstellungsarbeiten infolge von Setzungen oder für Reparaturen an Pflasterungen, Gärten oder Gebäuden infolge von Lieferungen.

5.9 Der Auftraggeber ist jederzeit verpflichtet, die von ihm gekauften Sachen vollständig abzunehmen und den vollständigen Kaufpreis zu bezahlen. Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises verpflichtet, wenn er sich weigert, alle von ihm gekauften Sachen abzunehmen; unerheblich ist dabei, unter welchen Bedingungen Profi Batteries die Sachen liefern würde.

5.10 Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, ohne dass Abruffristen festgelegt wurden, ist Profi Batteries berechtigt, wenn innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages noch nicht alle Sachen abgerufen wurden, den Auftraggeber aufzufordern, eine Frist zu benennen, innerhalb derer alles abgerufen wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Unterbleibt dies, ist Profi Batteries berechtigt, den Kaufvertrag ohne gerichtliche Mitwirkung aufzulösen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

5.11 Bezieht sich der Vertrag auf Überholung, Aufarbeitung oder Reparatur von Batterien, kann der vom Auftraggeber geplante Liefertermin der Batterie einmal kostenfrei verschoben werden. Jede weitere Änderung kann zu Planungs- und Verwaltungskosten gemäß dem jeweils geltenden Tarif von Profi Batteries führen. Änderungen sind mindestens fünf (5) Werktage vor dem geplanten Lieferdatum schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Änderungen behält sich Profi Batteries das Recht vor, reservierte Kapazitäten sowie Transport- und Planungskosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 6. Pflichten von Profi Batteries

6.1 Profi Batteries liefert die Produkte ordnungsgemäß, fachgerecht und entsprechend der Beschreibung im Vertrag.

6.2 Profi Batteries hält bei der Lieferung ihrer Waren die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorschriften ein.

6.3 Profi Batteries weist den Auftraggeber auf Unrichtigkeiten im Auftrag hin. Dies gilt nur, wenn Profi Batteries diese kennt oder vernünftigerweise kennen muss.

Artikel 7. Zahlung

7.1 Die zwischen den Parteien vereinbarten (An-)Zahlungen müssen spätestens zu den von den Parteien vereinbarten Zeitpunkten durch den Auftraggeber geleistet sein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Forderung gegen Profi Batteries mit den von Profi Batteries in Rechnung gestellten Beträgen zu verrechnen. Hat der Auftraggeber nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist die Zahlung noch nicht vollständig geleistet, ist Profi Batteries berechtigt, die Ausführung auszusetzen. Die daraus entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber weiterberechnet.

7.2 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von Profi Batteries angegebenes Bankkonto. Profi Batteries ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach Zustandekommen des Vertrages Sicherheit für die Zahlung beziehungsweise Vorauszahlung zu verlangen, wobei Profi Batteries die Ausführung des Vertrages aussetzen kann, bis die Sicherheit geleistet und/oder die Vorauszahlung von Profi Batteries erhalten wurde. Wird die Vorauszahlung verweigert, ist Profi Batteries berechtigt, den Vertrag aufzulösen; der Vertragspartner haftet für den daraus für Profi Batteries entstehenden Schaden.

7.3 Sobald die im ersten Absatz genannte Frist überschritten ist, befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug; danach schuldet der Auftraggeber 2 % Zinsen pro Monat oder, falls höher, die gesetzlichen Zinsen auf den vollständigen Rechnungsbetrag. Profi Batteries wird dem Auftraggeber dennoch eine Mahnung senden, in der ihm eine Frist von vierzehn (14) Tagen eingeräumt wird, um den offenen Betrag noch zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Zinsen auf den fälligen Betrag ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Vertragspartner in Verzug geraten ist, bis zur vollständigen Zahlung. Der Auftraggeber schuldet außerdem sämtliche außergerichtlichen Inkassokosten. Diese Kosten betragen 15 % der Hauptforderung, mindestens jedoch € 40,00. Sie werden gemäß dem niederländischen Erlass über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten (BIK) wie folgt berechnet:

  • auf die ersten € 2.500,-: 15 %, mindestens € 40,-
  • auf die nächsten € 5.000,-: 10 %
  • auf die nächsten € 10.000,-: 5 %
  • auf die nächsten € 200.000,-: 1 %
  • auf den über € 200.000,- hinausgehenden Betrag: 0,5 %, höchstens € 6.775,-

7.4 Sämtliche Einziehungskosten (einschließlich der vollständigen Kosten der Rechtsberatung, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und unabhängig davon, durch wen diese erbracht wird) gehen vollständig zulasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten von Profi Batteries, berechnet auf den einzuziehenden Betrag, werden mit mindestens 15 % der Hauptforderung, mindestens jedoch € 40,-, festgesetzt. Diese Kosten werden, sobald Profi Batteries Rechtsbeistand in Anspruch genommen beziehungsweise die Forderung zum Inkasso übergeben hat, ohne weiteren Nachweis in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber geschuldet. Das Vorstehende lässt das Recht von Profi Batteries unberührt, höhere Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der anhand der Prozentsätze berechnete Betrag nicht kostendeckend ist.

7.5 Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen werden zunächst auf sämtliche geschuldeten Kosten, anschließend auf die geschuldeten Zinsen und danach auf die am längsten fälligen Rechnungen angerechnet, selbst wenn der Auftraggeber angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

7.6 Der Auftraggeber hat die Rechnungen von Profi Batteries sorgfältig zu prüfen. Einwendungen gegen die Rechnung beziehungsweise deren Höhe sind Profi Batteries innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Vertragspartner etwaige diesbezügliche Rechte verloren.

7.7 Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze ist Profi Batteries berechtigt, vom Auftraggeber vollständigen Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.

7.8 Profi Batteries kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge der Zahlungsanrechnung bestimmt. Profi Batteries kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung ablehnen, wenn nicht zugleich die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Inkassokosten bezahlt werden.

7.9 Haben Profi Batteries und der Auftraggeber vereinbart, dass (Teil-)Zahlungen für die Produkte spätestens vor oder zum vereinbarten Liefer- beziehungsweise Ausführungstermin erfolgen, kann diese Zahlungspflicht vom Auftraggeber aus keinem Grund ausgesetzt werden.

7.10 Profi Batteries ist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, zu prüfen, ob der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob Umstände vorliegen, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Ergibt sich daraus ein triftiger Grund, den Vertrag nicht abzuschließen, darf Profi Batteries eine Bestellung oder Anfrage begründet ablehnen oder besondere Bedingungen stellen.

7.11 Hat der Auftraggeber mit Profi Batteries schriftlich einen Skonto vereinbart, entfällt dieser, wenn die Zahlungen des Auftraggebers nicht innerhalb der festgelegten Frist bei Profi Batteries eingegangen sind.

7.12 Die Einreichung einer Beschwerde durch den Auftraggeber entbindet diesen nicht von seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Profi Batteries.

7.13 Bezieht sich der Vertrag auf Überholungsarbeiten, wird die aufgearbeitete Batterie erst versandt, zur Abholung freigegeben oder für den Rücktransport bereitgestellt, nachdem die vollständige Rechnung durch den Auftraggeber bezahlt wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bleibt die Zahlung aus, ist Profi Batteries berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

7.14 Für Lieferungen von 12V-Batterien gilt, dass bei Bestellungen mit einem Gesamtbruttobetrag von mehr als € 2.000,- eine vollständige Vorauszahlung erforderlich ist. Profi Batteries ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

Artikel 8. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Stornierung des Vertrages

8.1 Profi Batteries ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag in folgenden Fällen aufzulösen:

  • der Auftraggeber erfüllt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig;
  • nach Abschluss des Vertrages werden Profi Batteries Umstände bekannt, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  • der Auftraggeber wurde bei Abschluss des Vertrages aufgefordert, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit bleibt aus oder ist unzureichend;
  • aufgrund einer Verzögerung auf Seiten des Auftraggebers kann von Profi Batteries nicht länger verlangt werden, den Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen zu erfüllen;
  • es treten Umstände ein, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder die derart sind, dass die unveränderte Fortführung des Vertrages Profi Batteries vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann.

8.2 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von Profi Batteries gegen den Auftraggeber sofort fällig. Setzt Profi Batteries die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus, bleiben ihre Ansprüche aus Gesetz und Vertrag unberührt.

8.3 Geht Profi Batteries zur Aussetzung oder Auflösung über, ist sie in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet.

8.4 Ist die Auflösung dem Auftraggeber zuzurechnen, ist Profi Batteries zum Ersatz des dadurch unmittelbar und mittelbar entstandenen Schadens einschließlich der Kosten berechtigt.

8.5 Der Auftraggeber gilt als in Verzug, wenn er eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt sowie wenn er einer schriftlichen Aufforderung zur vollständigen Erfüllung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommt.

8.6 Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist Profi Batteries berechtigt, ohne jegliche Schadensersatzpflicht den Vertrag durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber ganz oder teilweise aufzulösen und/oder den gegebenenfalls vom Auftraggeber an Profi Batteries geschuldeten Betrag sofort in voller Höhe fällig zu stellen und/oder den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

8.7 Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist dieser gegenüber Profi Batteries zur Zahlung von Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung verpflichtet.

8.8 Im Falle der Liquidation, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschub(s) oder Insolvenz, einer Pfändung zulasten des Auftraggebers, sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde, einer Schuldenregulierung oder eines sonstigen Umstands, durch den der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Profi Batteries frei, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen beziehungsweise die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne jegliche Verpflichtung ihrerseits zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung. Die Forderungen von Profi Batteries gegen den Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig.

8.9 Storniert der Auftraggeber eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise, werden die hierfür bestellten oder bereitgestellten Sachen zuzüglich etwaiger damit verbundener Kosten dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt.

8.10 Eine Stornierung hat jederzeit schriftlich zu erfolgen.

8.11 Die Stornierung von Bestellungen, darunter Aufträge für Batterien, Überholungsarbeiten und kundenspezifische Produkte, ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Profi Batteries möglich. Im Falle einer genehmigten Stornierung bleiben sämtliche bereits entstandenen Kosten, reservierten Produktionskapazitäten, eingekauften Teile sowie sonstige unmittelbar und mittelbar entstandene Schäden vollständig zulasten des Auftraggebers. Profi Batteries ist berechtigt, eine Stornogebühr bis maximal zur Höhe des vollständigen Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Eine Stornierung gibt dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Entschädigung.

Artikel 9. Höhere Gewalt

9.1 Profi Batteries ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn sie daran infolge eines Umstands gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und der weder nach dem Gesetz noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder der im Verkehr geltenden Auffassungen ihr zugerechnet werden kann.

9.2 Unter „höherer Gewalt“ werden jedenfalls, jedoch nicht abschließend, unvorhergesehene Umstände auch wirtschaftlicher Art verstanden, die ohne Verschulden oder Zutun von Profi Batteries entstanden sind, wie unter anderem Epidemien, Pandemien, Witterungsbedingungen, eine schwere Betriebsstörung, Streiks, Krieg, Transportverzögerungen sowie verspätete oder fehlerhafte Lieferung von Sachen, Materialien, behördliche Maßnahmen oder Teilen durch Dritte, einschließlich Lieferanten von Profi Batteries, unabhängig von deren Ursache.

9.3 Profi Batteries haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, wenn eine Pflichtverletzung auf höherer Gewalt beruht. Während des Zeitraums, in dem höhere Gewalt vorliegt, kann Profi Batteries die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als sechs Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zum Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.

9.4 Hat Profi Batteries beim Eintritt höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie diese nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten beziehungsweise lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen; der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

9.5 Kann Profi Batteries aufgrund von Witterungseinflüssen ihre Arbeiten beziehungsweise Lieferungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen oder fortsetzen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf irgendeine Form von (Schadens-)Ersatz. Auch wenn zwischen den Parteien eine verbindliche Frist vereinbart wurde, die infolge der Witterungsbedingungen nicht eingehalten werden kann, besteht gegenüber Profi Batteries kein Anspruch auf irgendeine Form von (Schadens-)Ersatz.

Artikel 10. Eigentumsvorbehalt, Faustpfandrecht

10.1 Alle von Profi Batteries zu liefernden und gelieferten Produkte bleiben unter allen Umständen Eigentum von Profi Batteries, solange der Auftraggeber eine Forderung von Profi Batteries nicht erfüllt hat; sie befinden sich jedoch auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die gelieferten Produkte ordnungsgemäß und sachgerecht zu behandeln.

10.2 Profi Batteries bestellt mittels dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Faustpfandrecht an den von ihr gelieferten Waren, deren Eigentum noch nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist.

10.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, solange deren Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, an Dritte zu verpfänden, anderweitig zu belasten oder ganz oder teilweise zu übertragen, außer soweit eine solche Übertragung im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Auftraggebers erfolgt.

10.4 Der Auftraggeber hat jederzeit alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Profi Batteries zu sichern.

10.5 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Profi Batteries nicht nach oder hat Profi Batteries guten Grund zu befürchten, dass der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Profi Batteries berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. Der Auftraggeber gewährt Profi Batteries jederzeit Zugang zu seinen Grundstücken oder Gebäuden zur Besichtigung der Produkte und/oder zur Rücknahme der Waren. Nach Rücknahme wird dem Auftraggeber der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein kann als der ursprüngliche Kaufpreis abzüglich der durch die Rücknahme entstandenen Kosten.

10.6 Pfänden Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Profi Batteries hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

10.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen unter anderem gegen Unfall-, Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen Profi Batteries zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Versicherungsleistung ist Profi Batteries zum Erhalt der Versicherungszahlung berechtigt.

Artikel 11. Garantien, Beanstandungen und Verjährungsfrist

11.1 Die von Profi Batteries zu liefernden Sachen erfüllen die üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die zur Verwendung innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, ob die Verwendung dafür geeignet ist und den dort geltenden Anforderungen entspricht. Profi Batteries kann in diesem Fall andere Garantie- und sonstige Bedingungen für die zu liefernden Sachen oder auszuführenden Arbeiten festlegen. Beanstandungen in Bezug auf gelieferte Batterien sind nicht möglich, es sei denn, es liegen begründete Gründe vor, aus denen hervorgeht, dass die gelieferte Sache nicht den üblichen Anforderungen und Normen entspricht, die vernünftigerweise daran gestellt werden können.

11.2 Profi Batteries gewährt Garantie gemäß den nachstehenden Bestimmungen:

Traktionsbatterien

Garantie Traktionsbatterien: zwei (2) Jahre vollständig gemäß den Vorschriften für Gebrauch und Wartung von Profi Batteries.

Blockbatterien

Garantie Starterbatterie: zwei (2) Jahre vollständig. Garantie Semitraktionsbatterie: ein (1) Jahr vollständig. Garantie Deep-Cycle-Batterie: ein (1) Jahr vollständig.

HF-Ladegeräte

Garantie Micro Power: zwei (2) Jahre vollständig.

Komplettpaket

Garantie Traktionsbatterie + Micro Power HF-Ladegerät + Wartungsvertrag: vier (4) Jahre vollständig.

11.3 Jeglicher Garantieanspruch erlischt, wenn ein Mangel infolge oder aufgrund unsachgemäßen oder zweckwidrigen Gebrauchs, falscher Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung beziehungsweise entgegen den Bedingungen von Profi Batteries entstanden ist oder wenn der Auftraggeber oder Dritte Änderungen an den Sachen vorgenommen oder versucht haben, solche Änderungen vorzunehmen. Profi Batteries behält sich das Recht vor, innerhalb von drei (3) Monaten zu kontrollieren, ob die Batterie ordnungsgemäß geladen wurde und/oder ob unsachgemäßer Gebrauch oder Wartung der Batterie vorlag. Ebenso besteht kein Garantieanspruch, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder deren Folge ist, auf die Profi Batteries keinen Einfluss ausüben kann.

11.4 Der Auftraggeber kann keinerlei Ansprüche mehr geltend machen, nachdem die gelieferten Produkte ganz oder teilweise bearbeitet oder verarbeitet, an Dritte weitergeliefert oder zur Nutzung überlassen wurden oder auf andere Weise offensichtlich akzeptiert worden sind. Geringfügige Abweichungen unter anderem in Qualität, Zusammensetzung, Eigenschaften, Farbe und Ähnlichem, die technisch unvermeidbar sind oder nach allgemeinem Handelsbrauch akzeptiert werden, können niemals einen Beanstandungsgrund darstellen.

11.5 In den folgenden Fällen kann der Auftraggeber keine wirksame Beanstandung geltend machen:

  • bei normalem Verschleiß;
  • wenn die Produkte anormalen Bedingungen ausgesetzt wurden.

11.6 Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Schemata, Empfehlungen, Entwürfe und sonstige von Profi Batteries bereitgestellte Informationen sind für Profi Batteries nicht verbindlich und dienen lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung davon zu vermitteln, was Profi Batteries liefern kann.

11.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung in dem Moment, in dem ihm die Sachen zur Verfügung gestellt werden, gründlich zu prüfen. Dabei hat der Auftraggeber festzustellen, ob die richtigen Sachen in der richtigen Menge und im richtigen Zustand geliefert wurden. Darüber hinaus hat der Auftraggeber festzustellen, ob die gelieferten Sachen den vereinbarten Qualitätsanforderungen beziehungsweise den Anforderungen entsprechen, die für den normalen Gebrauch oder Handelszwecke gestellt werden dürfen. Etwaige Fehlmengen, sichtbare Mängel und/oder Beschädigungen der Sachen bei Lieferung sind vom Auftraggeber auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportdokumenten zu vermerken; andernfalls gilt der Auftraggeber als mit der Lieferung einverstanden.

11.8 Beanstandungen wegen äußerlich erkennbarer Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung beziehungsweise Ausführung schriftlich erfolgen. Profi Batteries kann dabei in keiner Weise auf irgendeine Form von Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

11.9 Beanstandungen wegen nicht äußerlich erkennbarer Mängel müssen innerhalb von drei Tagen nach Feststellung schriftlich erfolgen, spätestens jedoch bis drei Monate nach Lieferung der Waren; diese Frist gilt als Ausschlussfrist.

11.10 Der Auftraggeber hat den Schaden an den Waren soweit wie möglich zu begrenzen.

11.11 Die Meldung einer Beanstandung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Profi Batteries angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber hat Profi Batteries Gelegenheit zu geben, die Beanstandung zu untersuchen. Im Schadensfall bittet Profi Batteries den Auftraggeber, deutliche Fotos aus mehreren Perspektiven zur Verfügung zu stellen.

11.12 Wird der Mangel zu einem späteren Zeitpunkt gemeldet, besteht für den Auftraggeber kein Anspruch mehr auf kostenlose Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.

11.13 Unbeschadet der Verpflichtungen von Profi Batteries und soweit hinsichtlich der zu liefernden Produkte nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind geringfügige Abweichungen in Maß, Farbe, Oberfläche, Struktur und sonstige festgestellte geringfügige Abweichungen kein Grund zur Zurückweisung. Muss Profi Batteries Waren nach Maß fertigen, sind geringfügige Maßabweichungen ebenfalls kein Grund zur Zurückweisung. Wurde hinsichtlich der Beschaffenheit vereinbart, dass diese einem Muster entsprechen soll, dient dieses Muster lediglich als Richtwert für den Auftraggeber.

11.14 Ist die Geltendmachung eines Garantieanspruchs durch den Auftraggeber begründet, wird Profi Batteries nach eigener Wahl die zu liefernden Sachen reparieren, ersetzen oder nachträglich wie vereinbart liefern, sofern dies für den Auftraggeber nicht nachweislich inzwischen sinnlos geworden ist. Teilt Profi Batteries dem Vertragspartner mit, dass eine Reparatur vorgenommen wird, stellt der Auftraggeber die gelieferten Sachen Profi Batteries zur Verfügung. Ist der Auftraggeber ins Ausland umgezogen, erstattet Profi Batteries die Lieferkosten auf Grundlage der ursprünglichen Lieferadresse.

11.15 Ein begründeter Garantieanspruch kann niemals irgendeine Anerkennung einer Haftung oder einen Grund für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers darstellen. Der Auftraggeber verzichtet hierauf ausdrücklich.

11.16 Erweist sich ein Garantieanspruch des Auftraggebers als unbegründet, gehen die dadurch entstandenen Kosten, wie Untersuchungskosten auf Seiten von Profi Batteries, vollständig zulasten des Auftraggebers.

11.17 Eine etwaige Rücksendung von Waren durch den Auftraggeber darf nur nach schriftlicher Genehmigung von Profi Batteries erfolgen und beinhaltet niemals eine Anerkennung einer Haftung. Profi Batteries bestimmt hierbei die Transportart der zurückzusendenden Waren.

11.18 Nach Ablauf der Garantiefrist werden sämtliche Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Artikel 12. Haftung

12.1 Profi Batteries haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die der Auftraggeber erlitten hat, sofern und soweit diese Schäden die unmittelbare Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Profi Batteries sind.

12.2 Profi Batteries haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass Profi Batteries von unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen und/oder Angaben ausgegangen ist, die vom oder namens des Auftraggebers bereitgestellt wurden.

12.3 Die Gesamthaftung von Profi Batteries ist in allen Fällen auf den Ersatz unmittelbarer Schäden beschränkt, wobei der von Profi Batteries an den Auftraggeber insgesamt zu zahlende Betrag aufgrund etwaiger Rückabwicklungsverpflichtungen und Schadensersatz niemals höher sein wird als der für den betreffenden Vertrag vereinbarte Preis (ohne Mehrwertsteuer).

12.4 Die Haftung von Profi Batteries ist in jedem Fall stets auf den Betrag begrenzt, den ihre Versicherung gegebenenfalls auszahlt.

12.5 Profi Batteries haftet niemals für mittelbare Schäden. Darunter fallen Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.

12.6 Profi Batteries haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Auftraggeber sich gegen den betreffenden Schaden versichert hat oder sich vernünftigerweise hätte versichern können.

12.7 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Profi Batteries oder ihrer leitenden Mitarbeiter zurückzuführen ist.

12.8 Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sachen in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Auftraggebers gebracht werden.

12.9 Der Auftraggeber stellt Profi Batteries von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schäden erleiden und deren Ursache anderen als Profi Batteries zuzurechnen ist.

12.10 Schadensersatzansprüche sind innerhalb von drei Monaten nach Entstehung des Schadens schriftlich bei Profi Batteries zu melden; andernfalls verfallen sie.

12.11 Die Ausführung der Profi Batteries erteilten Aufträge erfolgt ausschließlich zugunsten des Auftraggebers. Dritte können aus dem Inhalt der für den Auftraggeber ausgeführten Arbeiten keine Rechte herleiten. Geht der Auftraggeber mit einem Dritten ein Rechtsverhältnis ein, das in irgendeiner Weise Berührungspunkte mit der angenommenen Offerte oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, erfolgt dies vollständig auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers. Profi Batteries ist unter keinen Umständen Partei dieses Rechtsverhältnisses und der Auftraggeber hat den Dritten darauf hinzuweisen.

Artikel 13. Vertraulichkeit und Datenschutzgesetz (Wbp)

13.1 Profi Batteries ist verpflichtet, sämtliche Informationen und Daten des Auftraggebers gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht ohne Zutun von Profi Batteries öffentlich zugänglich sind.

13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber Profi Batteries zur strikten Geheimhaltung sämtlicher Informationen, die ihm bekannt sind oder werden, unabhängig davon, ob dies im Rahmen der Ausführung des Vertrages geschieht, und die das Unternehmen beziehungsweise die Unternehmen von Profi Batteries betreffen. Ferner hat er solche Informationen streng vertraulich zu behandeln, es sei denn, die Informationen sind allgemein bekannt oder ihre Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von Börsen- oder anderen Regelwerken erforderlich.

13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeitnehmern und Dritten, die von ihm bei der Ausführung des Vertrages eingesetzt werden, dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen wie in Absatz 2 dieses Artikels festgelegt.

13.4 Es besteht die Möglichkeit, dass Profi Batteries im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten im Sinne des niederländischen Datenschutzgesetzes („Wbp“) von Arbeitnehmern und/oder Kunden des Auftraggebers verarbeitet. Diese personenbezogenen Daten werden gemäß den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften, einschließlich des Wbp, verarbeitet.

13.5 Kann der Auftraggeber elektronisch bezahlen, trifft Profi Batteries hierfür geeignete Sicherheitsmaßnahmen.

13.6 Profi Batteries gewährleistet nicht, dass die Sicherheitsmaßnahmen unter allen Umständen wirksam sind. Fehlt eine ausdrücklich beschriebene Sicherheitsmaßnahme, wird sich Profi Batteries bemühen, ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Sensibilität der personenbezogenen Daten und der mit den Sicherheitsmaßnahmen verbundenen Kosten angemessen ist.

13.7 Der Auftraggeber stellt Profi Batteries personenbezogene Daten nur dann zur Verarbeitung zur Verfügung, wenn er sich vergewissert hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der zwischen den Parteien vereinbarten Maßnahmen verantwortlich.

13.8 Im Falle einer Sicherheitsverletzung und/oder einer Datenschutzverletzung im Sinne von Artikel 33 DSGVO informiert Profi Batteries den Verantwortlichen beziehungsweise den Auftraggeber ohne unangemessene Verzögerung darüber.

13.9 Richtet eine betroffene Person ein Ersuchen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung im Sinne der Artikel 15 bis 19 DSGVO an Profi Batteries, wird Profi Batteries das Ersuchen selbst bearbeiten, soweit ihr dies möglich ist. Sie wird den Verantwortlichen über das Ersuchen informieren. Profi Batteries darf die Kosten für die Bearbeitung des Ersuchens an den Verantwortlichen weiterberechnen.

13.10 Für die Haftung von Profi Batteries für Schäden infolge einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Verarbeitung gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

13.11 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten und alles, was das Wbp betrifft, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 14. Streitigkeiten und anwendbares Recht

14.1 Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist die betreffende Bestimmung beziehungsweise sind die betreffenden Bestimmungen nach „Sinn und Zweck“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen.

14.2 Auf einen mit Profi Batteries geschlossenen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland ausgeführt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14.3 Alle etwaigen Streitigkeiten, die sich auf den Vertrag beziehen oder aus diesem Vertrag entstehen, werden in erster Instanz ausschließlich durch das zuständige Gericht in dem Gerichtsbezirk entschieden, in dem Profi Batteries zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages ihren Sitz hat, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.

14.4 Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, die Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.

14.5 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verjähren beziehungsweise erlöschen sämtliche Ansprüche, zu denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner Anlass geben, nach Ablauf eines Jahres seit dem Ausführungsdatum.

14.6 Für die Auslegung ist stets der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

Artikel 15. Überholungsarbeiten, Sicherheit und Notfälle

15.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vorab vollständige und richtige Informationen über den technischen Zustand, etwaige Schäden und Risiken der angelieferten Batterie bereitzustellen.

15.2 Stellt sich bei Eingang heraus, dass die Batterie ein Sicherheitsrisiko darstellt oder vom angegebenen Zustand abweicht, ist Profi Batteries berechtigt, zusätzliche Maßnahmen zu treffen, Kosten weiterzuberechnen oder die Aufarbeitung abzulehnen.

15.3 Wird eine aufgearbeitete Batterie nicht rechtzeitig abgeholt oder kann der Versand aufgrund eines Umstands auf Seiten des Auftraggebers nicht erfolgen, ist Profi Batteries berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

15.4 Als Notfälle und höhere Gewalt im Rahmen von Überholungsarbeiten gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

  • Brand, Explosion oder Zwischenfälle mit gefährlichen Stoffen;
  • unsichere, beschädigte oder instabile Batterien;
  • Transportprobleme oder Verzögerungen bei Logistikpartnern;
  • Störungen an Maschinen, IT-Systemen oder der Energieversorgung;
  • Personalmangel, Krankheit oder Streiks;
  • behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsbeschränkungen.

15.5 Im Falle von Notfällen ist Profi Batteries berechtigt, Arbeiten auszusetzen, Planungen zu ändern oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, ohne für etwaige Verzögerungen oder Folgeschäden zu haften.

15.6 Profi Batteries wird den Auftraggeber so schnell wie möglich informieren und, soweit möglich, eine alternative Planung vorschlagen.